Das BfArM hat die Sonderzulassung von Antigen-Schnelltests ...
... zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 nach §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) bis einschließlich 2. September 2021 verlängert. Unser AESKU.RAPID SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest zählt natürlich dazu.