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Sonderzulassung verlängert

Das BfArM hat die Sonderzulassung von Antigen-Schnelltests ...

... zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 nach §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) bis einschließlich 2. September 2021 verlängert. Unser AESKU.RAPID SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest zählt natürlich dazu.